Ein Projekt der GERCH

Die Grundlage für die Entwicklung des INquartiers bildet ein Bebauungsplan.

Dieser wird vom Stadtrat beschlossen und regelt rechtsverbindlich die Rahmenbedingungen für eine Bebauung. So können in ihm beispielsweise festgelegt werden, wie viel, wie hoch und in welcher Bauweise auf einem Grundstück gebaut werden darf, wo Grünflächen entstehen, wo Straßen und Wege langführen werden und welche Nutzungen vor Ort ihren Platz erhalten. Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigungen auf dem Areal.

Parallel zum Bebauungsplan wird auch der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet angepasst. In ihm wird grundsätzlich geregelt, wo innerhalb der Stadt welche Nutzung angedacht ist. Wo beispielsweise eher Wohnen oder eher Gewerbe sich entwickeln soll. Zudem sind darin auch grundlegende Aussagen zu Naturschutz und Landschaftspflege getroffen.

Wenn ein Bebauungsplan neu aufgestellt, geändert oder ergänzt wird, braucht es ein Bebauungsplanverfahren. Wie dieses abläuft, ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Für das INquartier wurde das Verfahren am 25. März 2021 mit dem Aufstellungsbeschluss „Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 115 F „INquartier“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren“ gestartet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde im Juni und Juli 2021 durchgeführt. Auf Basis der Rückmeldungen wird der Planentwurf nun weiter ausgearbeitet.

Der ausgearbeitete Entwurf wird dann nochmals dem Stadtrat vorgelegt. Sobald der die Entwurfsgenehmigung dazu beschließt, kann die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange können nochmals Stellung zu dem Entwurf nehmen. Die eingegangenen Anmerkungen werden von der städtischen Verwaltung bearbeitet. Mit den Bearbeitungen wird der Entwurf des Bebauungsplans nochmals im Stadtrat behandelt. Sollte die Planung sich nicht weitreichend geändert haben, kann der Stadtrat dann den Feststellungs- und Satzungsbeschluss treffen. Die Regierung von Oberbayern als höhere Verwaltungsbehörde muss den Plan dann noch genehmigen, bevor er bekanntgemacht wird und damit in Kraft treten kann.